Die Tagesschau des SRF soll nicht sachgerechte Justizkritik üben.
SRF-Logo vom Radiostudio Bern. (Archivbild)
SRF-Logo vom Radiostudio Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat in einem Beitrag ihrer «Tagesschau»-Hauptausgabe zur Fifa-Affäre dem Publikum nicht in ausreichendem Mass die Möglichkeit verschafft, sich eine eigene Meinung zu bilden. Zu diesem Schluss kam die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI.

Die UBI hiess eine entsprechende Beschwerde mit vier zu drei Stimmen gut, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hiess.

Diese bezog sich auf einen rund zweiminütigen SRF-Beitrag über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino, der am 23. Oktober vergangenen Jahres ausgestrahlt wurde. Darin äusserten sich ein Strafrechtsexperte und ein Polit- und Sportjournalist der «Süddeutschen Zeitung» kritisch zur Einstellung der Verfahren.

In der dagegen erhobenen Betroffenenbeschwerde rügen die für die Verfügung verantwortlichen Bundesanwälte, es werde im Beitrag durch den als «Experten» vorgestellten deutschen Journalisten schwere Vorwürfe erhoben, ohne dass sie dazu hätten Stellung nehmen können.

In der Beratung wurde laut UBI kontrovers darüber, ob es sich bei den strittigen Aussagen («fürsorglicher Funktionärsschutz») um schwere Vorwürfe oder eine zulässige Justizkritik gehandelt habe.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Entscheide können nach Vorliegen der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht angefochten werden.

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